Die Vermögensschadenhaftpflicht, eine Versicherung für reine "Geldschäden", kennt viele Bereiche. Als Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft zeichnen Sie verantwortlich auch für finanzielle Entscheidungen im Sinne der Eigentümergemeinschaft. Die Vermögensschadenhaftpflicht soll Sie davor schützen, dass ein Fehler Sie selbst teuer zu stehen kommt. Aber Achtung: In vielen Policen schlummert gewaltiges Konfliktpotential, weil der Eigenschaden des für Sie als Verwaltungsbeirat nicht gedeckt ist. Verwaltungsbeirat als Ehrenamt Das Ehrenamt als Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist an sich keine dankbare Aufgabe, aber welches Ehrenamt ist das schon? Sie zeichnen verantwortlich für Entscheidungen rund um die verwaltete Immobilie. Als Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentumsgemeinschaft gemäß § 29 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind Sie die "Kontrollinstanz" für den Hausverwalter, und "segnen" letzten Endes seine Entscheidungen ab. Das bringt eine gewisse Mitverantwortung für Schäden mit sich, wenn Sie denn vom Verwalter zu verantworten sind.
Bei der Durchsicht des Angebots zur Neueindeckung und Dämmung fällt ihm leider nicht auf, dass die Handwerker die teure Dampfbremse weg gelassen haben. Nach Abschluss der Arbeiten kann in dem nun bewohnten Dachgeschoss Schimmel entstehen. Um die Ursache zu finden, muss ein Sachverständiger herangezogen werden. Außerdem muss die Dampfbremse nachträglich nachgerüstet und die Verkleidung der Dachbalken aufwändig ersetzt werden. Die neuen Mieter sind natürlich gleich wieder ausgezogen, so dass auch Mietausfall entsteht. Den Schaden in Höhe von € 80. 000, - muss Herr M. der WEG ersetzen! Haben Sie Fragen oder Wünsche? Rufen Sie uns an!
Anlässlich der Bestellung eines Verwalters wurde der Verwaltungsbeirat beauftragt, den Verwaltervertrag auszuhandeln. Hierbei sollte die Verfügungsbefugnis des Verwalters über die Festgeldkonten der Wohnungseigentümer in der Weise beschränkt werden, dass solche Verfügungen nur mit Zustimmung eines Mitglieds des Verwaltungsbeirats erfolgen können. Dem hat der Beirat bei Abschluß des Verwaltervertrages nicht entsprochen, sondern eine Formulierung gewählt, die es dem Verwalter ermöglichte, über die Festgeldkonten allein zu verfügen. Dies hatte die Folge, dass der Verwalter die darauf befindlichen Guthaben veruntreute. Das Gericht (OLG Düsseldorf) bewertete diesen nicht der Vorgabe der Wohnungseigentümer entsprechenden Abschluss des Verwaltervertrages als Pflichtverletzung und stufte das Verhalten des Beirats als grob fahrlässig ein, weil eine unbeschränkte, unkontrollierte und ungesicherte Verfügungsbefugnis über ein beträchtliches Vermögen an eine Person eingeräumt worden war, deren Vertrauenswürdigkeit noch gar nicht festgestellt werden konnte.
Vermögensschadenhaftpflicht für WEG-Beiräte Hasenclever + Partner 2020-09-11T10:31:25+02:00 Die Tätigkeit als Verwaltungsbeirat ist verantwortungsvoll und umfangreich. Dem gegenüber stehen meist keine Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen, allerdings erhebliche Haftungsrisiken. Genauso wie dem Hausverwalter können auch dem Verwaltungsbeirat bei der übernommenen Tätigkeit Fehler unterlaufen, für die er von der Eigentümergemeinschaft in Regress genommen werden kann. WEG-Beiräte haften ihren Wohnungsmiteigentümern gegenüber für jedes Verschulden bei der Verletzung ihrer Pflichten aus der Beauftragung. WEG-Beiräte haften bei schuldhaftem Verhalten (nach dem neuen WEG-Gesetz §10 Abs. 8) mindestens im Verhältnis ihres Miteigentumsanteils, möglicherweise sogar als Gesamtschuldner (d. h. nicht anteilig, sondern jedes Beiratsmitglied haftet für den gesamten Vermögensschaden). Beispielsweise wenn beauftragte Firmen auf die persönliche Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer als zusätzliche Absicherung (neben der Gemeinschaft) bestehen.
Hierbei handelt es sich letztlich wieder um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die der Versicherer lediglich unter einem anderen Namen vertreibt. Folgende Risiken sind durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt bzw. folgende Leistungen sind vorgesehen: Was ist versichert und was nicht? Gefahren, die sich aus der Tätigkeit als Verwaltungsbeirat einer WEG ergeben Haftungsrisiken aus versehentlichen Pflichtverletzungen Überprüfung der Höhe zur Verpflichtung zum Schadenersatz Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche Diese Risiken deckt die Versicherung nicht ab: Grobe Fahrlässigkeit, weil Sie zum Beispiel auf die jährliche Rechnungsprüfung gänzlich verzichten Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt das Privatvermögen von Verwaltungsbeiräten Die Tätigkeit des Verwaltungsbeirats ist anspruchsvoll, in der Praxis können leicht Fehler passieren. Aufgrund von beruflicher Überlastung könnte es zum Beispiel dazu kommen, dass Sie die Abrechnungen des Verwalters oberflächlicher als sonst prüfen.
Diese beiden Sätze gehören auf keinen Fall da rein: und denn sie beschränken in unnötiger Wise die Entscheidung auf die Verpflichtung und lassen keine sich ggf. aus der Versammlungsdiskussion resultierenden Alternativen mehr zu. Beschlussvorlagen sollten möglichst offen gehalten werden, da eine wsentliche Änderung des Top innert der Versammlung sehr angreifbar ist. Am Sinn ändert sich durch eine andere Wortwahl ja nichts. Bei Top 1 allerdings die Laufzeit der Bestellung des aktuellen Beirates beachten, da die Neuwahl nicht gleichzeitig Abwahl des alten ist. Zitat: Warum willst Du das machen, wenn Du Dich gleichzeitig zur Wiederwahl stellst? Das ist doch ein widersprüchliches Verhalten. Seh ich genau so. Warum ist der Beirat überhaupt befristet gewählt? Alle mir bekannten Verwaltungsbeiräte sind unbefristet gewählt. Ich kenne es anders. Hier in NRW werden auch die Beirät wohl eher für einen Zeitraum gewählt. Berry # 3 Antwort vom 29. 2020 | 22:13 Von Status: Student (2251 Beiträge, 1154x hilfreich) Kann ich selber das Amt zum 24. November ist die außerordentliche Eigentümer-Versammlung Nach meiner Kenntnis/Auffassung - NEIN.
Diese Aufgaben sind durch diese Versicherung nicht absicherbar. Beugen Sie selbst vor – und lehnen Sie derartige Aufgaben dankend ab. Auf Ihren Wunsch hin unterstützt Sie in diesem Bereich unser Partner im Versicherungsbereich. Wir stellen Ihnen gerne den Kontakt her. Stand: 06. 08. 2012 – Dieter Walinski Das könnte Sie auch interessieren: Die Aufgaben des Verwaltungsbeirates Versicherungsschutz für Ersatzzustellungsvertreter Versicherungen im Wohnungseigentum
-- Editiert von hh am 30. 2020 08:13 Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 25 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Sie sind reine Verwaltungskosten.
Gehen Sie mit dem Abschluss einer Vermögensschaden Haftpflichtversicherung dennoch auf Nummer sicher. Oft genügt eine Unachtsamkeit, die hohe finanzielle Folgen nach sich ziehen. Gerne zeigen wir Ihnen, wie die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Verwaltungsbeirat Vorsitzende und Beisitzer umfangreich schützen kann.