Prüfungsgebühr Die Prüfungsgebühr beträgt 513, 00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Niederrheinischen IHK. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Es erfolgt lediglich eine Prüfungszulassung zum vorgezogenen Termin. Voraussetzungen Ausbildungsbetrieb und Auszubildender beantragen gemeinsam die Verkürzung. Die Voraussetzung für die Verkürzung ist unabhängig von den Berufsschulnoten. Mittlerer Bildungsabschluss => max. 6 Monate Abitur bzw. Fachhochschulreife => max. 12 Monate Vorherige Ausbildung im verwandten Beruf => im angemessenen Umfang Der Ausbildungsbetrieb und die jeweilige Berufsschule bescheinigt dem Auszubildenden mindestens gute Leistungen. Die durchschnittlichen schulischen Leistungen in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern müssen besser als 2, 49 sein. Erforderliche Unterlagen bei Vertragsabschluss: Eintrag im Vertrag (§ 1 – Dauer der Ausbildung) während der Ausbildung: Änderungsvertrag, den der Auszubildende zusammen mit dem Ausbildungsbetrieb stellt. Vollständig ausgefüllter Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung mit der Bestätigung des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule. Antragsformulare erhalten Sie bei der IHK Braunschweig auf Anfrage.