Viele der Tätigkeiten, die früher leicht von der Hand gingen, können im fortgeschrittenen Alter zu echten Herausforderungen werden, welche man gut und gerne an eine 24 Std. Betreuerin abgeben kann: - Wäsche waschen und Bügeln - Einkaufen und Besorgungen aller Art - regelmäßig Essen machen - Wohnung reinigen und Küche sauber halten - Haustiere und Blumen versorgen - Abfallentsorgung usw. Diese hauswirtschaftliche Versorgung ist dann letztendlich nicht nur für die Senioren eine große Hilfe, sondern entlastet auch die Angehörigen, die diese Dinge ansonsten meist noch neben ihrer beruflichen Tätigkeit erledigen müssen.
Die große hauswirtschaftliche Versorgung, die zweimal pro Woche erfolgen kann, umfasst daneben die Reinigung von Fußböden, Möbeln und Haushaltsgeräten. Sofern nicht bereits Essen auf Rädern bezogen wird, kann von der Pflegekasse auch zweimal in der Woche der Einkauf bezahlt werden. Falls aber auf einen Menüservice zurückgegriffen wird, kann nur ein Einkauf pro Woche abgerechnet werden. Zusätzlich zahlt die Pflegekasse auch einmal in der Woche einen Waschtag für das Waschen, Bügeln und Einräumen der Wäsche. Bei Vorliegen einer totalen Inkontinenz wird aber auch zweimal die Woche ein Waschtag bezahlt. Die Haushaltshilfe stellt damit die hauswirtschaftliche Versorgung des pflegebedürftigen Menschen sicher. Hingegen zählt die physische und psychische Betreuung nicht zu ihren Aufgaben. Benötigt ein Mensch bei der Verrichtung alltäglicher Arbeiten die Unterstützung Dritter kann dies gemäß § 15 SGB XI im umgekehrten Sinn zu einer Einordnung in eine bestimmte Pflegestufe beitragen. Das heißt, dass der Umfang der hauswirtschaftlichen Versorgung für die Gewährung einer Pflegestufe mitentscheidend ist.
Gemeinsam mit der Grundpflege ergibt er die Gesamtpflegezeit.
Deshalb zahlen die Pflegekassen nach SGB XI (siehe: "Sozialgesetzbuch") vom Gesetzgeber anerkannte hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Man unterscheidet die kleine hauswirtschaftliche Versorgung und die große. Die kleine hauswirtschaftliche Versorgung kann einmal pro Tag geleistet werden und beinhaltet das Reinigen des unmittelbaren Lebensbereiches im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung. Auch die Trennung und Entsorgung des Abfalls gehört hierzu. Die große hauswirtschaftliche Versorgung wird zweimal in der Woche bezahlt. Hierzu gehört: das Reinigen von Fußboden, Möbeln, Haushaltsgeräten und gegebenenfalls der Fenster im Lebensbereich des Pflegebedürftigen. Es handelt sich bei dieser Reinigung stets um eine regelmäßig anfallende Reinigung, nicht um eine Grundreinigung. Zum Einkaufen gehören ebenfalls das Erstellen eines Einkaufplans und das Einräumen der Einkäufe in Schrank und Kühlschrank. Grundsätzlich wird das Einkaufen zweimal in der Woche anerkannt. Sollte jedoch Essen auf Rädern geliefert werden, kann diese Position nur einmal in der Woche geltend gemacht werden.
Auch diese Aufgabe kann durch die hauswirtschaftliche Betreuung erledigt werden. Unser Pflegepersonal achtet bei der Erledigung dieser Aufgabe strikt auf ihre gesundheitlichen Anforderungen (z. der Beschaffung von Diät-Produkten). Die Begleitung zum Arzt oder die Erledigung von Behördengängen kann ebenfalls durch die Seniorenbetreuung unseres Pflegeteams übernommen werden. Was kostet die Alltagshilfe? Die Kostenübernahme der hauswirtschaftlichen Versorgung durch Haushaltshilfen in der Pflege- und Seniorenbetreuung wird von den Krankenkassen, sowie den Pflegekassen übernommen, wenn die entsprechende Einstufung in einen Pflegegrad und / oder durch den Hausarzt ein immenser Pflegebedarf (z. nach einem Unfall) attestiert wird. In vielen Fällen haben Sie mit ihrem Gehalt monatlich in die Versicherung (Pflege- und Krankenversicherung) einbezahlt und können diese Absicherung so oder so guten Gewissens in Anspruch nehmen. Welche Betreuungsleistungen durch die einzelnen Versicherungen finanziell abgedeckt sind und für Sie im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung übernommen werden können, wird durch ihre Pflegeeinstufung festgehalten.
Um die Leistungen dieser Art zu erhalten, muss die betreffende Person einen Pflegegrad haben. Ist dies noch nicht der Fall, muss ein dahingehender Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Allgemeinen müssen nicht eigens beantragt werden. Allerdings erfolgt eine Kostenerstattung erst, wenn eine solche beantragt wurde. Dazu ist es auch nötig, die entsprechenden Belege Antrag muss von der pflegebedürftigen Person selbst gestellt werden. Man muss ihn – mitsamt einem Nachweis über den Pflegegrad – an die Pflegekasse richten. Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden nicht einfach so gezahlt. Bei dem Betrag handelt es sich um eine Kostenerstattung. Deshalb muss man die Kosten in der Regel zunächst in Vorleistung gehen und sie dann nachweisen. Dieser Prozess kann vor allem ältere Menschen durchaus überfordern. Eine Alternative dazu ist die Abtretungserklärung. Der Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen wird mit dieser Erklärung an den Pflegedienst oder die Person abgetreten, von dem oder der die Leistungen übernommen werden.
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Eine hauswirtschaftliche Versorgung bietet sich in vielen Fällen an: Wenn Sie als Patient mit körperlichen Einschränkungen weiterhin zuhause und so eigenständig wie möglich leben wollen, aber der Haushalt für Sie zur Belastung geworden ist. Oder wenn Angehörige Sie pflegen, aber diese Aufgabe nicht allein tragen können. Häusliche Aufgaben kosten im Alltag mit chronischer Erkrankung oder Behinderung viel Zeit und Energie. Hauswirtschaftshilfe in Anspruch zu nehmen, ist keine Schwäche, sondern Selbstfürsorge. Wir entlasten Sie gerne, damit Sie sich ganz Ihrer Gesundheit und der Beziehungspflege widmen können. Hauswirtschaft und Betreuung bei Lebenszeit Die hauswirtschaftliche Betreuung von Lebenszeit umfasst die Erfüllung täglicher Aufgaben: Wir gehen für Sie einkaufen, machen Besorgungen oder begleiten Sie zu Arztbesuchen und Behördengängen. Damit Sie sich in Ihrem Zuhause immer wohlfühlen können, bereiten wir Ihnen auch Mahlzeiten zu, reinigen den Lebensbereich und waschen die Wäsche.
Im Einzelfall kann öfter eingekauft werden. Das Waschen der Wäsche und der Kleidung, das Einräumen der Wäsche, die Pflege, wird einmal in der Woche von der Pflegekasse bezahlt, bei absoluter Stuhl-/ und oder Harninkontinenz zweimal pro Woche. Dadurch ist eine kontinuierliche, qualitätsgerechte, dem individuellen Bedarf des Klienten entsprechende hauswirtschaftliche Betreuung gewährleistet. Die Fachkräfte wechseln sich im Rhythmus von ein bis drei Monaten bei den Klienten ab. Bei Ausfällen durch Krankheit, Urlaub, Kündigung oder persönlicher Unverträglichkeit wird schnellstmöglich eine geeignete Ersatzkraft eingesetzt. Zusätzlich zu den Tätigkeiten im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung, die im Rahmen des SGB XI von den Pflegekassen anerkannt werden, besteht die Möglichkeit, dass wir für Sie ein erweitertes Zusatzleistungsangebot erstellen.
Einkaufen, Putzen, Waschen es sind vor allem die t�glichen Dinge im Haushalt, denen sich �ltere und pflegebed�rftige Menschen nicht mehr gewachsen f�hlen. Innerhalb der Leistungen der Grundpflege ist es m�glich, das Reinigen der Wohnung, das Waschen und die Pflege der Kleidung sowie die Eink�ufe von unseren Pflegedienst-Mitarbeitern �bernehmen zu lassen. Neben diesen kleineren Haushaltshilfeleistungen ist es auch m�glich, die gro�e hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch zu nehmen. Hierbei ist der zeitliche Aufwand h�her, doch ist hier zum Beispiel auch die komplette Reinigung der Wohnung inbegriffen. Im Vergleich: kleine hauswirtschaftliche Versorgung Reinigen des allgemein�blichen Lebensbereiches (Wohnraum, Bad, K�che) Trennen und Entsorgen des Abfalls keine Grundreinigung gro�e hauswirtschaftliche Versorgung Reinigen der gesamten Wohnung Waschen und Pflegen der W�sche und Kleidung (Waschen und Trocknen) Wenn Sie oder ihr pflegebed�rftiger Angeh�riger Hilfe im Haushalt ben�tigt, sprechen Sie uns an.