Die Mitglieder der BAG haben sämtliche Behandlungen und Leistungsabrechnungen im Namen der Gesellschaft vorzunehmen und müssen jedem Partner Einblick in die gemeinsame Patientenkartei gewähren (vgl. Michels/Möller, Ärztliche Kooperationen, 2009, 171). Die privatärztlichen Honorare werden häufig auch von den einzelnen Praxen persönlich im Rahmen ihres Sonderbetriebsvermögens vereinnahmt. 2. Bildung eigenständiger Profitcenter 2. 1 Profitcenter auf der Gewinnebene Das Modell der überörtlichen BAG lässt sich derart ausgestalten, dass im Innenverhältnis die beteiligten Einzel- und Gemeinschaftspraxen jeweils ein eigenes Profitcenter für ihren jeweiligen Standort bilden, in dem sie ihre bisherigen Kosten-, Gewinn- und Umsatzstrukturen unverändert beibehalten können. Auf diese Weise planen und steuern die einzelnen Praxisinhaber die standortgebundenen Unternehmensprozesse weiterhin eigenverantwortlich und bewahren die Kontrolle über wesentliche Kosten- und Umsatzentscheidungen des operativen Geschäfts.
Folgende Angaben sind darauf zu machen: (Fach-) Arztbezeichnung Name Sprechzeiten Zugehörigkeit zu einer Berufsausübungsgemeinschaft, Privatpraxis etc. Individuelle Anfrage Nutzen Sie den bequemen Online-Weg! Wir leiten Ihre Anfrage direkt an den zuständigen Experten weiter. Kontaktformular > Rufen Sie an Wir sind persönlich für Sie da und kümmern uns um Ihr Anliegen. 0221 / 148-32 323 Weiterempfehlen: Folgen Sie uns: