03. /15. 05. /03. 07. 2018 (also vor Sitzung SEA v. 07. – Anfrage an Kreis Soest wie verfahren werden soll: 06. 02. 2019 – Antwort Kreis Soest: 12. 2019 Unser Alternativvorschlag vom März 2018 basierte u. a auf keine Schlüsselgrundstücke wie verwaltungsseitig angenommen, sondern auf einen Grundstückseigentümer, um auf städtisches Gelände und somit in das Baugebiet zu gelangen. Das genau jetzt die städtischen Grundstücke für das Steinkauz-Habitat genutzt werden müssen, ………??? Ein jährliches Montoring, ob die angedachten Maßnahmen überhaupt greifen, steht auch noch im Raum genau so wie eine zusätzliche Untersuchung des Habitat, um eine genauere Eingrenzung vornehmen zu können. Des Weiteren müsste das "Jagdgebiet" des Steinkauz noch hergerichtet werden usw. DER STEINKAUZ IST IM BAUGEBIET DEN MAN HÖRT ABER NICHT SIEHT DANK GPS FLIEGT ER NUR NOCH NACH NORDEN UND LOS SIND WIR ALLE MÖGLICHEN SORGEN Ach ja, wir hatten doch auch noch einen Einwohnerantrag…….. Franz Josef Günther Ratsmitglied der CDL
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Durch eine effektive Aufteilung erhalten wir 17 Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser. Optional sind alle EFH mit einfachen ergänzenden Trockenbauwänden in 2 Wohneinheiten teilbar (oben/unten), somit ist ein Wohnen im Alter (im Erdgeschoss) oder auch sofort von Beginn an eine Aufteilung in 2 Wohneinheiten (z. Single mit Kind, junges Paar, Familie mit einem Kind,... ) möglich. Ermöglicht wird dies durch die Positionierung der Gebäude (Grenzbebauung) und der Einhaltung der Baulinien und -grenzen im Erdgeschoss sowie durch die Ausnutzung der max. GRZ und zugleich einer optimierten Orientierung der Gebäude zur Sonne. Durch die Verschiebung der Baukörper im Obergeschoss entsteht ein privater Außenbereich mit Unterstand oder einer Dachterrasse. Die Versprünge im Obergeschoss erzeugen innerhalb des Gebäudeensembles eine Raum- und Nutzungsvielfalt. Dies ermöglicht eine optimierte Grundstücksausnutzung bei gleichzeitiger Sicherstellung eines ausreichenden Sozialabstandes sowie einer angemessenen Belichtung der Grundstücke und Gebäude.
Der primär gewählte Grundrisstypus bietet im Erdgeschoss durch einen eingestellten Kern, der die Nebenräume beherbergt, ein hohes Maß an Offenheit und Flexibilität. Die Klarheit und Offenheit setzt sich im Obergeschossgrundriss durch die klug zonierten Raumfolgen und eine Eingangsgalerie fort. Die Flexibilität wird durch Darstellung einer Umbauvariante zu zwei Wohneinheiten nachgewiesen, wobei diese nicht vollständig überzeugt. Die dargestellten Fassaden stellen sich angemessen und unaufgeregt dar und spiegeln den Grundrissgedanken von Flexibilität und Intimität überzeugend wider. Das Energiekonzept findet seine Ergänzung in seiner Wahl von regionalem Holz als primären Baustoff. Hierdurch ist eine kostengünstige Bauweise zu erwarten. Die Materialwahl unterstützt zudem die Ensemblewirkung. Dem Entwurf gelingt es, durch die Gebäudestellungen und die differenzierten und feinsinnigen Anordnungen der Geschosse, trotz der in der Flächenbilanz ermittelten höchsten Dichte, ein Wohnquartier mit offener und spielerisch anmutender Atmosphäre von Nachbarschaft und Adressbildung zu schaffen.
Die Ausloberin Ausloberin ist die GWL – Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt GmbH. Das Wettbewerbsmanagement erfolgt durch das Büro Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld, Telefon (05205) 7298-19 oder -25 oder. Anlass und Ziel des Wettbewerbes Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt GmbH beabsichtigt, nordwestlich der Innenstadt von Lippstadt die Errichtung einer Ein- oder Zweifamilienhausbebauung mit flächen- und energiesparendem Bauen zu ermöglichen. Auf einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 324 "Auf dem Rode" (rechtskräftig seit dem 18. 01. 2020) sollen ca. 11-15 Grundstücke (insgesamt 5. 253 m²) mit Einfamilienhäusern oder Gebäuden mit max. 2 Wohnungen geplant, vermarktet und gebaut werden.. Ziel des Wettbewerbes ist es, optimierte Konzepte einer Bewerbergemeinschaft aus Architekt/in und Investor/in zu realisieren. Dazu sollen die Grundstücke zweckgebunden vergeben werden. Es sollen Einfamilienhäuser mit bis zu ca. 140 m² Wohnfläche entstehen.