Soweit der Sachverst�ndige Dr. im �brigen die Bildung eines niedrigeren Gesamt-GdB von 40 angemessen erachtet hat, ist dies f�r das Gericht weder bindend noch �berzeugend. Insbesondere hat der Sachverst�ndige sich zu Unrecht auf das Argument gest�tzt, der Kl�ger k�nne durch eine Beendigung des Nikotinabusus eine Besserung im Hinblick auf das Asthma bronchiale erreichen. Denn eine solche, an der Entstehung der Behinderung ausgerichtete Betrachtungsweise ist durch das geltende Recht verwehrt. Ma�geblich ist nicht, wodurch der Kl�ger seine Behinderung hervorgerufen hat und ob ihm m�glicherweise eine Verringerung der Funktionsbeeintr�chtigung erreichbar sein k�nnte. Vielmehr ist lediglich darauf abzustellen, dass eine solche Funktionsbeeintr�chtigung - hier durch das Asthma bronchiale - dauerhaft besteht. Hieran besteht f�r den Senat auch vor dem Hintergrund der Feststellung des Sachverst�ndigen Dr. kein Zweifel. Die Kostenentscheidung beruht auf � 193 SGG und ber�cksichtigt, dass der Kl�ger mit seinem Begehren insgesamt etwa zur H�lfte erfolglos geblieben ist.
S9 eifriger Forennutzer Beiträge: 39 Registriert: vor 12 Jahren Hallo, im allgemeinen wird ja die Schlafapnoe unter durchgeführter Beatmung mit 20 bewertet, Folgeerscheinungen wie Bluthochdruck usw. sollten nach den AHP zusätzlich berücksichtigt werden. Bedeutet dass jetzt, das neben der Apnoe (Gdb 20) zusätzlich eine Hypertonie (Gdb 10) zu berücksichtigen ist, oder die Apnoe mit einem höheren Gdb zu bewerten ist?! Wer kennt sich aus? LG S9 _______________________________________________________________ Gerät: ResMed S9 Autoset + H5i Luftbefeuchter + Climateline Atemschlauch Maske: Swift FX Druck: 8 - 13 mbar AHI: 100 / 0, 6 somnolupo Forum-Moderator Beiträge: 3297 Registriert: vor 19 Jahren Kontaktdaten: Beitrag von somnolupo » vor 12 Jahren Hallo S9, Sie haben recht, Schlafapnoe wird mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 bewertet, sofern sie mit einer Maskenbehandlung behandelt wird. Jede weitere Erkrankung wird zusätzlich mit einem eigenen GdB berücksichtigt, egal ob diese Folge der Schlafapnoe ist oder unabhängig davon.
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Denn verbunden mit einem höheren GdB sind unter anderem Steuererleichterungen, früherer abschlagsfreier Renteneintritt, besonderer Kündigungsschutz, zusätzlicher Jahresurlaub von fünf Arbeitstagen und vieles mehr. Für manch einen Betroffenen sind solche Vergünstigungen eine wertvolle Hilfe für das tägliche Leben mit der Behinderung. Denken Sie daran, dass Ihr Widerspruch bezüglich GdB Bluthochdruck innerhalb einer bestimmten Frist und auf jeden Fall schriftlich beim Versorgungsamt erfolgen muss. Dafür gibt es kein eigenes Formular, sondern Sie setzen selber ein Schreiben auf. Darin erklären Sie, dass Sie der Entscheidung widersprechen – zunächst geht das sogar ohne eine nähere Begründung. Diese kann nachgereicht werden. Ein Tipp: Im Internet gibt es Musterschreiben, an denen Sie sich orientieren können, um Ihren Brief entsprechend zu formulieren. Damit Ihre Begründung hieb- und stichfest ist, sollten Sie Akteneinsicht beantragen. Bitten Sie also gleich in Ihrem Widerspruchsschreiben darum, dass Ihnen Kopien von allen Unterlagen, die bei der Entscheidung des Versorgungsamtes eine Rolle gespielt haben, zugeschickt werden.
Die Depression zählt derzeit zu den am meisten verbreiteten Krankheiten. Fast 10% der Bevölkerung leiden unter Depression. Die Erkrankung verursacht jede dritte Arbeitsunfähigkeit. Dementsprechend hat die Depression auch eine Bedeutung im Sozialrecht, im Krankenversicherungsrecht, bei Erwerbsminderungsrenten und insbesondere bei der Beurteilung von Grad der Behinderung und Schwerbehinderung nach der GdB Tabelle bzw. den versorgungsmedizinischen Grundsätzen gewonnen. Der Beitrag gibt einen Überblick aus Sicht des Rechtsanwalts für Sozialrecht: ist eine Depression? Die Depression ist eine seelische Erkrankung, die Menschen jeden Alters betreffen kann. Die Erkrankung hat viele Gesichter. Die Betroffenen Menschen haben oft eine gedrückte Grundstimmung, sind antriebslos und haben negative Gedanken. Erkrankte verlieren auf das Interesse an Arbeit, sozialen Kontakten und Hobbys. Es findet ein sozialer Rückzug bis hin zur Isolation statt. Betroffene leiden oft unter Schlafstörungen, Libidoverlust und Konzentrationsstörungen.