Sollte die 7-Tage-Inzidenz – also wie viele Neuinfektionen es pro 100. 000 Einwohnern in sieben Tagen gibt – in einem Stadt- oder Landkreis auf über 35 steigen, gibt es vor Ort weitere Einschränkungen. Dann gilt für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen eine Obergrenze von maximal 50 Teilnehmern. Für private Feiern in privaten Räumen wird empfohlen, nicht mit mehr als 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu feiern. Wird die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten, wird die Teilnehmerzahl bei Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf 25 Teilnehmende beschränkt werden. Für private Räume gilt dann die Empfehlung von maximal zehn Personen. Diese regional umzusetzenden Infektionsschutzmaßnahmen können allerdings nicht über die allgemeine Corona-Verordnung des Landes geregelt werden, sondern durch Allgemeinverfügungen der zuständigen Gesundheitsbehörden in den Städten und Kreisen auf der Grundlage eines Erlasses des Ministeriums für Soziales und Integration. Über die aktuell geltenden Allgemeinverfügungen informieren wir auf Baden-Wü, über unseren Twitterkanal und über unseren Messenger-Dienst so früh wie möglich.
Dieses Verhalten ist verantwortungslos, da es den Behörden erschwert, durch eine effiziente Kontaktnachverfolgung die Pandemie weiter einzudämmen und die Infektionszahlen unter Kontrolle zu halten. Daher hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz darauf verständigt, Personen, die falsche Angaben machen, mit einem Bußgeld zu belegen. Wer sich weigert, seine Kontaktdaten richtig und komplett anzugeben, darf das gastronomische Angebot, das Geschäft oder die Veranstaltung nicht besuchen beziehungsweise die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen. Lokale Einschränkungen beim steigenden Infektionszahlen Die Ministerpräsidentenkonferenz hat zudem beschlossen, bei einem starken lokalen Infektionsgeschehen vor Ort die Maßnahmen zum Infektionsschutz zu verstärken. Dies betrifft vor allem private Veranstaltungen. Denn es kommt gerade auf privaten Veranstaltungen und Familienfeiern immer wieder zu zahlreichen Ansteckungen – zu sogenannten "Superspreading-Events". Da bei vielen die Erkrankung nur mit milden Symptomen oder gar ohne Symptome verläuft und infizierte Personen auch schon bis zu 48 Stunden vor den ersten Symptomen ansteckend sind, sind Veranstaltungen mit engen Kontakten zu vielen Menschen besonders gefährdend.