Info zu KFZ-Zulassungsstelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt Adresse melden Rechtliche Hinweise Im Branchenbuch finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrer KFZ-Zulassungsstelle in Bergedorf (Stadtteil). Die KFZ-Zulassungsstelle ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt die KFZ-Zulassungsstelle in Bergedorf (Stadtteil) gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Die KFZ-Zulassungsstelle in Bergedorf (Stadtteil) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. Oftmals auch als KFZ-Zulassungsbehörde bezeichnet, führt sie deutschlandweit alle relevanten gesetzlichen Vorschriften zum Führen von Kraftfahrzeugen aus.
So kann in diesen Fällen eine Zulassung nur auf einen "benannten Vertreter" mit dessen Personaldaten erfolgen (§ 6 Abs. 1 FZV). Das bedeutet, dass eine Zulassung nicht z. B. auf eine Anwaltskanzlei als GbR erfolgen kann, sondern nur auf einen der beteiligten Anwälte in seiner Eigenschaft als benannter Vertreter. Was geschieht nach der Abmeldung mit den bisherigen Kennzeichen? Bei Abmeldungen wird das Kennzeichen nach wenigen Tagen vom Kraftfahrtbundesamt für andere Zulassungen wieder freigegeben. Allerdings kann sich der Halter das bisherige Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen, wobei eine Reservierungsgebühr anfällt. Der maximale Reservierungszeitraum ist - je nach Bundesland - unterschiedlich und beträgt 6 bis 12 Monate. Der bisherige Halter eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges hat auch die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug zu übernehmen. Auch hier wird eine Vorreservierungsgebühr sowie eine Wunschkennzeichengebühr (zusätzlich zur allgemeinen Zulassungsgebühr) fällig.
Alle Bedingungen und weiteren Infos zur Garantie finden Sie hier. Close Close Close