Unsere Tätigkeit in den verschiedensten Sparten des Versicherungsrechts ist seit Jahrzehnten ein maßgeblicher Schwerpunkt unserer Kanzlei. Immerhin 5 Rechtsanwälte, davon 3 Fachanwälte für Versicherungsrecht, arbeiten deutschlandweit für Versicherungsunternehmen. Für diese erbringen wir täglich Dienstleistungen aus einer Hand: Wir beraten die in der Leistungsprüfung tätigen Mitarbeiter im Rahmen regelmäßiger Besprechungstermine vor Ort und stimmen uns bei laufenden Angelegenheiten permanent und eng mit unseren Ansprechpartnern in den Abteilungen der Leistungsprüfung, der Risikoprüfung und in den Rechtsabteilungen ab. Wir fertigen alle Schriftsätze, Gutachten oder Entscheidungsvorlagen und übernehmen deutschlandweit die persönliche Vertretung vor allen Zivilgerichten. Herausragendes Spezialwissen und eine damit einhergehende Reputation, auch bei der Durchführung von Fachseminaren und Inhouse-Schulungen, bestehen in den Bereichen der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Steuerberater- und Rechtsanwaltshaftung), der Krankentagegeldversicherung sowie im Bereich des Rechts des Versicherungsvertriebs.
In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Manche Versicherungsbedingungen sehen kürzere oder längere Fristen vor. Verweigert die Unfallversicherung dann die Leistung? Wichtig ist es dann, sich zur Wehr zu setzen. Und das rasch! Denn im Unfallversicherungsrecht gilt eine kurze Verjährungsfrist von gerade einmal drei Jahren. Um einen klaren Kopf und den nötigen Durchblick im Personenversicherungsrecht zu bewahren, empfiehlt es sich, Anwaltsspezialisten wie die Michael Graf Patientenanwälte zu Rate zu ziehen. Als Fachanwalt im Versicherungsrecht weiss RA Graf genauestens über die Tricks und Taktiken der Versicherungen Bescheid. Unsere langjährige Erfahrung macht uns zu Profis auf jedem Gebiet des Personenversicherungsrechts. Unsere Erfolge geben uns Recht. Unser Ziel als Rechtsanwälte ist es, Sie als versicherten Mandanten richtig zu beraten, Ihnen gute juristische Wege aufzuzeigen und für Sie im außergerichtlichen Geschäft schnell alle Ihre Ansprüche und Rechte gütlich durchzusetzen. Egal ob Unfall oder Berufsunfähigkeit, unsere Patientenanwälte beherrschen ihr juristisches Handwerk im Personenversicherungsrecht.
Fachanwaltslehrgänge dauern mindestens 120 Stunden und umfassen mehrere Prüfungen. Auch besondere praktische Erfahrungen muss der Anwalt im jeweiligen Bereich nachweisen, um eine Fachanwaltschaft zu erwerben. Diese sammelt er, indem er eine größere Anzahl von echten Fällen eigenständig bearbeitet. Die genaue Anzahl variiert je nach Fachanwaltschaft. Mit dem Verleih des Fachanwaltstitels ist es aber noch nicht alles getan. So müssen Fachanwälte regelmäßig an Fortbildungen (jährlich mind. 15 Stunden) teilnehmen, ansonsten werden sie ihren Fachanwaltstitel wieder verlieren. Was kostet ein Fachanwalt? Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Doch wenn es soweit ist, beginnt häufig ein langwieriger Konflikt mit der Versicherung. Denn oft bestreitet diese ihre Leistungspflicht, oder versucht den Versicherungsnehmer auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. Dabei werden die Grenzen des Verweisungsrechts oft missachtet: Denn ein Versicherungsnehmer kann nur auf solche Berufe verwiesen werden, zu denen er aufgrund seiner Ausbildung in der Lage ist und die seiner bisherigen Lebensstellung entsprechen. Fachanwalt für Versicherungsrecht Michael Graf ist seit vielen Jahren wissenschaftlich und praktisch im Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung tätig. Zum Leidwesen eines jeden Versicherungsnehmers bestimmten viele Versicherungen in ihren AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) diverse Ausschlusstatbestände - also Konstellationen in denen die Leistung im Einzelfall doch ausgeschlossen ist. Doch wann genau wirklich eine Berufsunfähigkeit im Sinne der AGB vorliegt oder wann ein Ausschusstatbestand greift, ist meist umstritten und schwer aufzuklären.