Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, kann der Autofahrer mit seinem Handy machen, was er möchte. Er kann telefonieren, SMS schreiben, Fotos anschauen, ein Spiel spielen, seinen Terminkalender aufrufen, sich eine Route über die Navigationsfunktion anzeigen lassen und so weiter. Dies beschränkt sich aber nicht nur auf den Stopp auf einem Parkplatz. Steht der Autofahrer vor einem Bahnübergang oder wartet er an einer roten Ampel und ist der Motor aus, darf er sein Handy ebenfalls benutzen. Sobald der Motor aber wieder läuft, muss der Autofahrer sein Handy beiseite legen. Während der Fahrt und bei laufendem Motor ist die Nutzung des Handys verboten. Dabei umfasst das Verbot jegliche Art der Nutzung, bei der das Handy mit den Fingern berührt oder in die Hand genommen werden muss. Ob der Autofahrer telefoniert oder ob nicht, spielt keine Rolle. Maßgeblich ist nämlich nicht, was er mit dem Handy macht. Entscheidend ist vielmehr, ob er sein Handy in die Hand nimmt. Deshalb ist es auch nicht verboten, während der Autofahrt per Headset oder Freisprecheinrichtung zu telefonieren.
Das neue Infektionsschutzgesetz ist nun in Kraft. § 28b IfSG enthält bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit. Zugleich gelten auch weiterhin die Coronaschutzverordnungen der einzelnen Länder. Verstöße gegen diese Verordnungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch Verstöße gegen den § 28b IfSG können mit einem Bußgeld geahndet werden. Nach § 73 Abs. 2 IfSG droht bei einem Verstoß gegen § 28b IfSG eine Geldbuße bis zu 25. 000 Euro. Ein Bußgeldbescheid muss aber bestimmten Anforderungen gerecht werden. Er muss inhaltlich vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus muss überhaupt der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt sein und letztendlich darf der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht verletzt werden. Jeder Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Dies gilt auch für alle Bußgeldbescheide, die auf Grund eines Coronaverstoßes oder auf Grund eines Verstoßes gegen das IfSG erlassen wurden.
Rz. 464 Muster 41. 72: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Akteneinsicht Muster 41. 72: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Akteneinsicht Stadt _____ Ordnungsamt- Bußgeldstelle - Az: _____ lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom _____ – Aktenzeichen _____ –, mir zugestellt am _____, Einspruch ein. Zugleich beantrage ich nochmalige Akteneinsicht. Eine Begründung des Einspruchs wird ggf. nach gewährter Akteneinsicht und Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgen. (Rechtsanwalt) Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Um zu vermeiden, dass dadurch eine Widerspruchsfrist versäumt wird, sollten Sie in Ihrem Widerspruchsschreiben erwähnen, dass Sie eine detaillierte Begründung nachreichen werden. Für eine derartige Begründung ist dann keine Frist mehr einzuhalten. Natürlich darf die zuständige Behörde einen Termin nennen, bis wann eine derartige Begründung vorliegen muss. Wird ein solcher Termin nicht eingehalten, wird nach Aktenlage entschieden. Dennoch haben Sie etwas Zeit gewonnen, um sich einen guten Einwand einfallen zu lassen. Musterwiderspruch als Word-Datei bzw. als PDF-Datei Widerspruch – Musterbrief zum Kopieren (Nachname, Vornamen) (Anschrift Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) (Anschrift der zuständigen Verwaltungsbehörde) (Ort), den (Datum) Aktenzeichen des Bußgeldbescheids:, vom (Datum) Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den oben genannten Bußgeldbescheid, der mir am (Datum) zugestellt wurde, lege ich hiermit fristgerecht einen Einspruch ein. In dem o. g. Bußgeldbescheid werden mir folgende Ordnungswidrigkeiten zur Last gelegt: (Aufzählung der Verstöße, gegen die Einspruch erhoben werden soll) Ich möchte die Situation nachfolgend aus meiner Sicht darstellen: (sachliche Darstellung von hieb- und stichfesten Argumenten, wenn möglich mit Hinweis auf entsprechende Paragraphen aus der Straßenverkehrsordnung).
Wie formuliere ich einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid? Es gibt keine vorgeschriebene Formulierung für einen Einspruch. Ein Muster für einen Einspruch steht am Ende des Artikels für Sie zum Download bereit. Das Gesetz schreibt für einen Einspruch gegen einen Bescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit nur Form und Frist vor. Wollen Sie einen Einspruch formulieren, muss sich nur aus dem Inhalt der Erklärung ergeben, dass Sie als Einspruchsführer den Bußgeldbescheid nicht hinnehmen und überprüft wissen möchten. Die genaue Formulierung ist dabei egal. Es muss auch nicht das Wort "Einspruch" verwendet werden. Nah am Gesetzeswortlaut wäre: "Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 02. 01. 2021 ein. " Auch Kurzformen für den Einspruch sind zulässig und in der Praxis sehr häufig wie "Ich lege Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein" oder gar " Einspruch Bußgeldbescheid " oder "Einspruch gegen Bußgeldbescheid". Häufig wird auch formuliert "Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen".